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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1990 - 2 StR 446/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3583
BGH, 10.10.1990 - 2 StR 446/90 (https://dejure.org/1990,3583)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1990 - 2 StR 446/90 (https://dejure.org/1990,3583)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90 (https://dejure.org/1990,3583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer gleich hohen Strafe nach Aufhebung und Zurückverweisung; - Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB im Betäubungsmittelstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafzumessung - Freiheitsstrafe - Rechtsfehlerhaftigkeit - Strafmilderungsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1991, 19
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.01.2023 - 3 StR 445/22

    Strafzumessung (Begründungserfordernisse bei Verhängung einer gleich hohen Strafe

    Gleiches gilt für den Fall, dass sich die mildere Beurteilung aus einem im zweiten Verfahrensgang erstmals festgestellten schuldmildernden Umstand ergibt (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90, StV 1991, 19).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung

    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Strafzumessung, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, StraFo 2009, 118; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90, StV 1991, 19; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, StV 1989, 341; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NStZ 1982, 507; OLG Bamberg, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 Ss 104/11, NStZ-RR 2012, 138, 139; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 Ss 289/00, NStZ-RR 2001, 16).
  • BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20

    Strafzumessung (Begründung bei Verhängung einer gleich hohen Strafe wie im

    Hält jedoch der neu entscheidende Strafrichter eine gleich hohe Strafe wie im früheren Urteil für erforderlich, so hat er dies, insbesondere wenn er - wie hier - von einem niedrigeren Strafrahmen ausgeht, eingehend zu begründen (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90 Rn. 3; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89 Rn. 4 und vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82 Rn. 8).
  • BGH, 20.06.1991 - 1 StR 320/91

    Unzureichende Prüfung einer generalpräventiv erforderlichen Strafaussetzung zur

    Bei der Prüfung, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist es nicht ausreichend, allein auf generalpräventive Erfordernisse abzuheben; vielmehr ist diese Frage unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH StV 1991, 19, 20).
  • BGH, 30.06.1993 - 2 StR 98/93

    Begründungspflichtigkeit der Strafzumessung durch den Tatrichter

    Hält die nach einer Zurückverweisung neu entscheidende Strafkammer eine gleich hohe Strafe wie im früheren Urteil für erforderlich, so hat sie dies, insbesondere wenn - wie hier - von einem wesentlich niedrigen Strafrahmen ausgegangen wird (früher: zwei bis fünfzehn Jahre; jetzt: ein Jahr bis fünf Jahre), eingehend zu begründen (BGH JR 1983, 375/376 mit Anm. Terhorst; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 13; BGH StV 1991, 19).
  • KG, 15.03.2000 - 1 Ss 396/99
    Nach § 56 Abs. 1 StGB hat das Gericht zunächst darüber zu entscheiden, ob eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann; erst wenn diese bejaht wird, stellt sich die Frage nach dem Ausschlußgrund des § 56 Abs. 3 StGB (vgl. BGH StV 1991, 19, 20; OLG Köln NZV 1993, 357; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56 Rdn. 50).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2312
BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90 (https://dejure.org/1990,2312)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1990 - 5 StR 213/90 (https://dejure.org/1990,2312)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1990 - 5 StR 213/90 (https://dejure.org/1990,2312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Für Gesamtvorsatz bei strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt ein eingespieltes Bezugssystem und Verkaufssystem - Beweispflicht bezüglich des Gesamtvorsatzes, eine Unterstellung dessen ist unzureichend - Mangels Fortsetzungstat kann keine Gesamtmenge der ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
    Eine solche Menge überschreitet zwar den Grenzwert von 1, 5 g Heroinhydrochlorid (vgl. BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]); bei der Annahme mehrerer selbständiger Handlungen wäre jedoch in keinem Fall das Merkmal der nicht geringen Menge erfüllt.
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
    Deshalb ist zu besorgen, daß sich diese Erwägung in einer straferschwerenden - fehlerhaften - Berücksichtigung der Ausländereigenschaft des Angeklagten erschöpft (vgl. BGH Beschl. v. 29. April 1981 - 5 StR 53/81 -, v. 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81 - und v. 21. Oktober 1982 - 4 StR 550/82 - BGH StV 1987, 20; Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 StGB Rdn. 86 m.N.).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
    Dieser ist nur gegeben, wenn der Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (vgl. Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 45/90 -).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
    Der Gesamtvorsatz darf aber nicht unterstellt sein, er muß vielmehr erwiesen sein (BGHSt 35, 318 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
    Soweit es den strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln betrifft, genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83

    Vorliegen einer fortgesetzten Tat bei mehreren

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
    Dabei ist sie - bei Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens zutreffend (vgl. BGH NStZ 1983, 369) - von der Gesamtmenge des vom Angeklagten verkauften Heroingemischs ausgegangen und hat eine Wirkstoffmenge von insgesamt etwa 1, 8 g Heroinhydrochlorid errechnet.
  • BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82

    Annahme eines besonders schweren Falles des Handelstreibens mit Heroin - Annahme

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß die Strafkammer bei Annahme mehrerer selbständiger Handlungen die Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 BtMG in keinem Falle bejaht, sondern den Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG angewendet und dann aus den Einzelstrafen eine niedrigere Gesamtstrafe als die jetzt verhängte Strafe gebildet hätte (vgl. BGH StV 1983, 109).
  • BGH, 21.10.1982 - 4 StR 550/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung der strafschärfenden Beachtung der

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
    Deshalb ist zu besorgen, daß sich diese Erwägung in einer straferschwerenden - fehlerhaften - Berücksichtigung der Ausländereigenschaft des Angeklagten erschöpft (vgl. BGH Beschl. v. 29. April 1981 - 5 StR 53/81 -, v. 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81 - und v. 21. Oktober 1982 - 4 StR 550/82 - BGH StV 1987, 20; Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 StGB Rdn. 86 m.N.).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 53/81

    Abholen und Befördern eines Tatbeteiligten als eigener Beitrag zur Vorbereitung

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
    Deshalb ist zu besorgen, daß sich diese Erwägung in einer straferschwerenden - fehlerhaften - Berücksichtigung der Ausländereigenschaft des Angeklagten erschöpft (vgl. BGH Beschl. v. 29. April 1981 - 5 StR 53/81 -, v. 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81 - und v. 21. Oktober 1982 - 4 StR 550/82 - BGH StV 1987, 20; Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 StGB Rdn. 86 m.N.).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90

    Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat

    Abgesehen davon, daß für den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" bei der Prüfung des Fortsetzungszusammenhangs kein Raum ist (BGHSt 35, 318 ff.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 7), beschwert die Annahme einer fortgesetzten Tat den Angeklagten.

    Diese Art der Berechnung ist nur zulässig, wenn die Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens rechtlich nicht zu beanstanden ist (BGH NStZ 1983, 369; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 2 und 7).

  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92

    Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur

    Beim strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (ständ. Rspr., vgl. u.a. BGH StV 1983, 19; BGH bei Holtz MDR 1983, 622; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 7).

    Eine solche Addition der Einzelgeschäfte ist zwar dann geboten, wenn tatsächlich eine fortgesetzte Handlung vorliegt (BGH NStZ 1983, 369), beschwert aber den Angeklagten, wenn die Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat nicht rechtsfehlerfrei festgestellt sind (vgl. BGH StV 1983, 109; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 7).

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Soweit es den strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln betrifft, genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs-und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (ständ. Rechtsprechung; BGH, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 213/90).
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Es ist deshalb zu besorgen, daß die Strafkammer den Grundsatz nicht genügend beachtet hat, daß der Gesamtvorsatz nicht zugunsten eines Angeklagten unterstellt werden darf (ständ. Rechtspr.; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 2; BGH, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 213/90).
  • BGH, 19.02.1991 - 5 StR 25/91

    Bestimmung des Strafmaßes bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Dieser ist nur gegeben, wenn der Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (BGH, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 213/90 - im Anschluß an BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 23 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3516
BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90 (https://dejure.org/1990,3516)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1990 - 3 StR 211/90 (https://dejure.org/1990,3516)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1990 - 3 StR 211/90 (https://dejure.org/1990,3516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbüßung zumindest eines Teils der Strafe aus generalpräventiven Gründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 19
  • StV 1991, 20
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90
    Auch im Rahmen dieser Prüfung ist es jedoch nicht ausreichend, allein auf generalpräventive Erfordernisse abzuheben, vielmehr ist diese Frage vom Tatrichter unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH NStZ 1985, 459; BGHSt 24, 40, 44 ff.; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 4, 5).
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90
    Auch im Rahmen dieser Prüfung ist es jedoch nicht ausreichend, allein auf generalpräventive Erfordernisse abzuheben, vielmehr ist diese Frage vom Tatrichter unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH NStZ 1985, 459; BGHSt 24, 40, 44 ff.; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 4, 5).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

    Auszug aus BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90
    Auch im Rahmen dieser Prüfung ist es jedoch nicht ausreichend, allein auf generalpräventive Erfordernisse abzuheben, vielmehr ist diese Frage vom Tatrichter unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH NStZ 1985, 459; BGHSt 24, 40, 44 ff.; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 4, 5).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der

    Auszug aus BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90
    Auch im Rahmen dieser Prüfung ist es jedoch nicht ausreichend, allein auf generalpräventive Erfordernisse abzuheben, vielmehr ist diese Frage vom Tatrichter unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH NStZ 1985, 459; BGHSt 24, 40, 44 ff.; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 4, 5).
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 221/89

    Rechtliche Wirkungen einer Strafmilderung bei einem besonders schweren Fall einer

    Auszug aus BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90
    Auch im Rahmen dieser Prüfung ist es jedoch nicht ausreichend, allein auf generalpräventive Erfordernisse abzuheben, vielmehr ist diese Frage vom Tatrichter unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH NStZ 1985, 459; BGHSt 24, 40, 44 ff.; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 4, 5).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95

    Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, darüber hinaus eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 III Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 4/94

    Straßenverkehrsgefährdung - Bewilligung - Strafaussetzung zur Bewährung - Unfall

    Vielmehr ist die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden, so daß hierbei auch die in den Strafzumessungserwägungen aufgeführten allgemeinen strafmildernden Gesichtspunkte Bedeutung haben (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7, 8).
  • BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90

    Begriff der Abgabe; Weitergabe zum Selbstkostenpreis; Begriff der Veräußerung;

    Entgegen den Ausführungen gibt es keinen generalprävetitiven Grundsatz des Inhalts, daß "ein Täter auf dem Gebiete der Rauschgiftdelikte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ... mindestens teilweise verbüßen müßte" (vgl. auch BGH Beschluß v. 20.07.1990 - 3 StR 211/90).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung durch

    Im übrigen erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, auch eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92

    Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit;

    Es reicht hierzu nicht aus, allein auf generalpräventive Gesichtspunkte abzuheben (BGH NStZ 1985, 459 ; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 3, 4, 5, 8).
  • BGH, 30.10.1991 - 3 StR 368/91

    Strafrahmen - Erwägungen bei Tat - Täter und Gehilfe - Strafmilderung - Bindung

    Zur Prüfung, ob eine zwei Jahre nicht übersteigende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird auf die in BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 3 und 8 abgedruckten Entscheidungen hingewiesen.
  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 342/91

    Strafaussetzung zur Bewährung - Auseinandersetzung mit der die Tat bestreitenden

    Auch im Rahmen der Prüfung zu § 56 Abs. 3 StGB hat der Tatrichter eine allseitige Würdigung von Tat und Täter vorzunehmen (vgl. BGHR StGB § 56 III Verteidigung 8; BGH NStZ 1985, 459).
  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 572/93

    Anforderungen an die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Der Generalbundesanwalt weist zutreffend darauf hin, daß die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung allein unter Hinweis auf die vom Landgericht angeführten generalpräventiven Gründe den Anforderungen nicht genügt, die der Bundesgerichtshof für die Prüfung aufgestellt hat, ob die Verteidigung der Rechtsordnung einer Strafaussetzung entgegensteht (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7, 8, 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5391
BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90 (https://dejure.org/1990,5391)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1990 - 4 StR 406/90 (https://dejure.org/1990,5391)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1990 - 4 StR 406/90 (https://dejure.org/1990,5391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Ausreichen eines allgemeinen Entschlusses zur Begehung von Straftaten gleicher oder ähnlicher Art für die Annahme eines Gesamtvorsatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 19
  • StV 1991, 19 LS
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90
    Der Senat vermag nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Landgericht bei Festsetzung von Einzelstrafen in den Fällen 4 bis 9 - möglicherweise auch in Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB - dann statt der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten auf eine nicht über zwei Jahren liegende Gesamtfreiheitsstrafe (und eine Gesamtgeldstrafe) erkannt hätte, wodurch sich die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung hinsichtlich der Gesamtfreiheitsstrafe gestellt hätte (vgl. BGHSt 29, 370, 373 ff) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90
    Ein solcher ist nur gegeben, wenn der Tatentschluß - von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Teilakte in Frage kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. hierzu BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH wistra 1987, 60 = BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz, erweiterter 3) - sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt.
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90
    Da im Fall 6 - wie die Strafkammer zutreffend erkannt hat - nur Beihilfe zum Betrug vorliegt, mußte dieser Fall ohnehin aus dem Fortsetzungszusammenhang ausscheiden (BGHSt 23, 203, 206 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90
    Ein solcher ist nur gegeben, wenn der Tatentschluß - von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Teilakte in Frage kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. hierzu BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH wistra 1987, 60 = BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz, erweiterter 3) - sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt.
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90
    Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit - und sei es auch zur Erschließung einer Einnahmequelle - Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 12, 148, 155; BGH GA 1960, 375; BGH NStZ 1986, 408; BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz 7, 8, 9, 10).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90
    Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit - und sei es auch zur Erschließung einer Einnahmequelle - Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 12, 148, 155; BGH GA 1960, 375; BGH NStZ 1986, 408; BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz 7, 8, 9, 10).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 447/86

    Erstreckung der Aufhebung des Berufsverbots zur Ausführung eines Notariats auf

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90
    Ein solcher ist nur gegeben, wenn der Tatentschluß - von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Teilakte in Frage kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. hierzu BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH wistra 1987, 60 = BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz, erweiterter 3) - sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt.
  • BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91

    Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses des Strafklageverbrauchs - Verstoß

    Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 406/90 m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH Beschluß vom 18. Juli 1990 - 3 StR 234/90 m.w.N.; StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1 und 2; BGH Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 406/90).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1990 - 5 StR 384/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8375
BGH, 11.09.1990 - 5 StR 384/90 (https://dejure.org/1990,8375)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1990 - 5 StR 384/90 (https://dejure.org/1990,8375)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1990 - 5 StR 384/90 (https://dejure.org/1990,8375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nicht hinreichende Stellungnahme zu den Folgen der verhängten Freiheitsstrafe auf das künftige Leben des Angeklagten in der Gesellschaft in den Urteilsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

    Auszug aus BGH, 11.09.1990 - 5 StR 384/90
    Bei dieser Sachlage bedurfte es näherer Erörterungen zu § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. BGH NStZ 1988, 126 Nr. 3 a.E.).".
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Dazu ist die nicht in die Gesamtstrafe einbeziehbare Einzelstrafe gegebenenfalls herabzusetzen, um eine insgesamt gerechte Bestrafung des Angeklagten zu erreichen (so im Ergebnis auch schon BGH, Beschluß vom 11. September 1990 - 5 StR 384/90 = StV 1991, 19, dort allerdings unvollständig abgedruckt und daher mißverständlich).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 319/91

    Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit eines Angeklagten bei der Strafrahmenwahl

    Bei dieser Sachlage bedurfte es näherer Erörterungen zu § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. Senat, Beschluß vom 11. September 1990 - 5 StR 384/90 -).".
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